Allmess Wasserzähler Eichgebühr/Festendgelt Eichgebühr WZ-W>Qn 10 bis Qn 50
Art.Nr.:
B07
Wärmezähler sowie Warm- und Kaltwasserzähler sind Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen. Die entsprechenden Eichtermine müssen überwacht werden mit dem Ziel, den Eichaustausch rechtzeitig durchzuführen. Die Messgeräte dürfen nach Ablauf ihrer jeweiligen Eichgültigkeitsdauer nicht mehr benutzt werden.