Jeder Heizkessel ist mit einer bauteilgeprüften Wasser-
mangelsicherung auszurüsten. Bei Wärmeerzeugern
bis 300 kW kann auf eine Wassermangelsicherung ver-
zichtet werden, da eine unzulässige Erwärmung bei
Wassermangel nicht auftreten kann. Dies wurde durch
den in der Regelung befindlichen STB im Rahmen einer
Typprüfung nachgewiesen.
Die Wassermangelsicherung muß unmittelbar in Nähe
des Wärmeerzeugers eingebaut werden. Zwischen
Wärmeerzeuger und Wassermangelsicherung dürfen
keine Verengungen sein und keine Armaturen (Pumpe,
Mischer, Absperrorgane ...) eingebaut werden. Die
Wassermangelsicherung muß senkrecht eingebaut werden.
Der Durchmesser der Verbindungsleitung muß mindestens
DN 32 entsprechen.
Hersteller | Wolf |
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